Konformitätserklärung
Sehr geehrter Damen und Herren
im Bereich Edelstahl haben wir folgende Aussage unseres Lieferanten:
Konformitätserklärung zur Umsetzung der ROHS- ,WEEE- und ELV-Richtlinien
Alle vertriebenen unbeschichteten Verbindungselemente aus austenitischen
Werkstoffen (Edelstahl A1 – A5)sind von diesen Richtlinien nicht betroffen.
Das Verbot von chrom(VI)-haltigen Werkstoffen (neben den übrigen fünf
verbotenen Stoffen Cadmium, Quecksilber, Blei, PBB, PBDE) spielt nur zum
Zwecke des Korrosionsschutzes in der Oberflächenbeschichtung von
Verbindungselementen eine Rolle. Dies ist bei Edelstahlartikeln i.d.R. nicht
erforderlich.
Für weitere Rück- bzw. Anfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Janz