Gehörschutz
Gehörschutz ist ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) zu benutzen. Für Personen mit bestehendem Innenohrschaden gilt nach TRLV „Lärm“: Gehörschutz ist konsequent ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu tragen.